Rechtsprechung
RFH, 02.03.1934 - I A 267/33 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 03.12.1963 - I 121/62 U
Abzugsfähigkeit von Spenden, wenn die Empfänger der Spenden gleichartige …
Vgl. die Urteile des Reichsfinanzhofs I A 218/27 vom 19. Juli 1927 (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 21 S. 301, 303) und I A 267/33 vom 2. März 1934 (RStBl 1934 S. 631).Die Entscheidung des Reichsfinanzhofs I A 267/33 begründete den Vorrang des § 17 Nr. 2 KStG 1925 im wesentlichen damit, daß andernfalls die im Jahre 1930 erfolgte Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1925 weitgehend bedeutungslos geblieben wäre.
Insbesondere bedarf es nicht mehr der an dem Zweck des § 9 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1925 ausgerichteten Begründung, wie sie in dem Urteil I A 267/33 enthalten ist.