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   RFH, 02.03.1934 - I A 267/33   

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RFH, 02.03.1934 - I A 267/33 (https://dejure.org/1934,139)
RFH, Entscheidung vom 02.03.1934 - I A 267/33 (https://dejure.org/1934,139)
RFH, Entscheidung vom 02. März 1934 - I A 267/33 (https://dejure.org/1934,139)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 03.12.1963 - I 121/62 U

    Abzugsfähigkeit von Spenden, wenn die Empfänger der Spenden gleichartige

    Vgl. die Urteile des Reichsfinanzhofs I A 218/27 vom 19. Juli 1927 (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 21 S. 301, 303) und I A 267/33 vom 2. März 1934 (RStBl 1934 S. 631).

    Die Entscheidung des Reichsfinanzhofs I A 267/33 begründete den Vorrang des § 17 Nr. 2 KStG 1925 im wesentlichen damit, daß andernfalls die im Jahre 1930 erfolgte Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1925 weitgehend bedeutungslos geblieben wäre.

    Insbesondere bedarf es nicht mehr der an dem Zweck des § 9 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1925 ausgerichteten Begründung, wie sie in dem Urteil I A 267/33 enthalten ist.

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